Kommanditgesellschaften mal ganz einfach

Eine Kommanditgesellschaft (KG) besteht im Normalfall aus dem persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär), welcher die Funktion der Geschäftsführung innehat.

Weiter gibt es begrenzt haftenden Gesellschafter in der KG. Die so genannten Kommanditisten haften nur bis zu ihrer Einlage, sind jedoch in der Regel von der Geschäftsführung ausgeschlossen.

Die spezielle Form einer Kommanditgesellschaft - GmbH & Co. KG
Das ist eine Kommanditgesellschaft, deren persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH ist. Der sonst voll haftende Komplementär (hier die GmbH), haftet nur noch mit dem Vermögen der Gesellschaft.

 
Nachteile dieser “abgesicherten“ Kommanditgesellschaft  
Bücher und Jahresabschlüsse werden für die KG und die GmbH fällig. Mit sinkendem Haftungskapital nimmt auch die Kreditwürdigkeit bei Banken und Zulieferern ab.

 
Neue Gesellschaftsform im Trend – Limited & Co. KG  
Hier übernimmt die Limited Gesellschaft (Ltd.) die Haftung, wobei das Stammkapital quasi frei wählbar ist. Der Kapital- bedarf sollte hier sehr niedrig sein, da ohne Sicherheiten bei den Banken, nicht mit Krediten zu rechnen ist.

 
Leider wird diese Gesellschaftsform in Deutschland noch etwas skeptisch betrachtet, was auch durch vermehrte Kontrollen der Finanzbehörden zum Ausdruck kommt. Nicht desto Trotz ist die Limited als Gesellschaftsform die Nummer 1 – und das weltweit.  








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