Amtsgedanken zu den Fördermitteln

Wenn Überbrückungsgeld, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragt wird, ist ein Geschäftsplan der zuständigen Stelle vorzulegen. Der Plan sollte veranschaulichen, dass das Unternehmen den Lebensunterhalt dauerhaft sicherstellt, sowie Ausgaben für die soziale Absicherung (z.B. Rentenvorsorge) berücksichtigt.

Ist der angestrebte Verdienst (Motivation) nicht hoch genug, befürchtet das Amt bei den ersten Schwierigkeiten den Rückfall in das soziale Netz, über kurz oder lang.

 
Warum tut sich das Amt bei der Förderung schwer?  
  • die Befürchtung, dass ungeeignete Personen mit unrealistischen Vorhaben gefördert werden

  • das nur der Bezugszeitraum von Sozialleistungen verlängert werden soll.

  • die Mitnahme-Effekte von bereits selbständigen Personen.

  • es wird Scheinselbständigkeit befürchtet und der damit verbundene Wegfall von versicherungspflichtigen Jobs

  • die Verzerrung des Wettbewerbs durch ggf. finanzielle Vorteile von Antragstellern
 











Wenn Überbrückungsgeld, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragt wird, ist ein Geschäftsplan der zuständigen Stelle  vorzulegen.
akademie.de - lernen im Netz