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Amtsgedanken zu den Fördermitteln |
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| Wenn Überbrückungsgeld, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragt wird, ist ein Geschäftsplan der zuständigen Stelle vorzulegen. Der Plan sollte veranschaulichen, dass das Unternehmen den Lebensunterhalt dauerhaft sicherstellt, sowie Ausgaben für die soziale Absicherung (z.B. Rentenvorsorge) berücksichtigt. |
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| Ist der angestrebte Verdienst (Motivation) nicht hoch genug, befürchtet das Amt bei den ersten Schwierigkeiten den Rückfall in das soziale Netz, über kurz oder lang. |
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| Warum tut sich das Amt bei der Förderung schwer? | |
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